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VG Augsburg, 09.07.2012 - Au 3 K 10.1928 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Wasserverband; laufende Beiträge; allgemeine Leistungsklage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 15.03.1989 - 7 C 42.87
Kostenübernahme - Bundesbahn - Schülerbeförderung
Auszug aus VG Augsburg, 09.07.2012 - Au 3 K 10.1928
Bei öffentlich-rechtlichen Zahlungsansprüchen kommt eine Verzinsung nach Verzugsgrundsätzen (§ 286 BGB) nur dann in Betracht, wenn dies gesetzlich angeordnet ist oder Ansprüche aus einem öffentlich-rechtlichen Vertrag, die in einem gegenseitigen Austauschverhältnis stehen, im Raum stehen (vgl. z. B. BVerwGE 81, 312), oder wenn sich der Anspruch auf die Geldleistung aus einem gesetzlichen Schuldverhältnis herleitet, auf das die Vorschriften über gegenseitige Verträge anwendbar sind (BVerwGE 98, 18). - BVerwG, 21.02.1995 - 1 C 11.93
Personalausweis - Herstellung - Lieferung - Kostenerstattung - Vergütungsanspruch …
Auszug aus VG Augsburg, 09.07.2012 - Au 3 K 10.1928
Bei öffentlich-rechtlichen Zahlungsansprüchen kommt eine Verzinsung nach Verzugsgrundsätzen (§ 286 BGB) nur dann in Betracht, wenn dies gesetzlich angeordnet ist oder Ansprüche aus einem öffentlich-rechtlichen Vertrag, die in einem gegenseitigen Austauschverhältnis stehen, im Raum stehen (vgl. z. B. BVerwGE 81, 312), oder wenn sich der Anspruch auf die Geldleistung aus einem gesetzlichen Schuldverhältnis herleitet, auf das die Vorschriften über gegenseitige Verträge anwendbar sind (BVerwGE 98, 18). - VGH Bayern, 24.09.1999 - 21 ZB 98.2936
Auszug aus VG Augsburg, 09.07.2012 - Au 3 K 10.1928
Bei Prozesszinsen handelt es sich nicht um einen Unterfall von Verzugszinsen, sondern im Verhältnis dazu um ein aliud (vgl. BayVGH vom 21.2.2007 3 B 03.192, und vom 24.9.1999 21 ZB 98.2936, beide ). - VGH Bayern, 21.02.2007 - 3 B 03.192
Auszug aus VG Augsburg, 09.07.2012 - Au 3 K 10.1928
Bei Prozesszinsen handelt es sich nicht um einen Unterfall von Verzugszinsen, sondern im Verhältnis dazu um ein aliud (vgl. BayVGH vom 21.2.2007 3 B 03.192, und vom 24.9.1999 21 ZB 98.2936, beide ).
- VG Hamburg, 04.05.2020 - 3 K 1496/18
Zur Rundfunkbeitragspflicht für eine vermietete Ferienwohnung und zur Verjährung …
Für die Nichterfüllung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen können Verzugszinsen nur aufgrund ausdrücklicher gesetzlicher Grundlage verlangt werden (…vgl. BVerwG, Urt. v. 20.9.2001, 5 C 5/00, juris Rn. 9 m.w.N.; VG Augsburg, Urt. v. 9.7.2012,Au 3 K 10.1928, juris Rn. 37 ff.;… vgl. ferner zum früheren Rundfunkgebührenrecht: VG Ansbach, Urt. v. 30.6.2011, AN 14 K 10.02649, juris Rn. 80).