Rechtsprechung
   VG Augsburg, 09.07.2012 - Au 3 K 10.1928   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,20004
VG Augsburg, 09.07.2012 - Au 3 K 10.1928 (https://dejure.org/2012,20004)
VG Augsburg, Entscheidung vom 09.07.2012 - Au 3 K 10.1928 (https://dejure.org/2012,20004)
VG Augsburg, Entscheidung vom 09. Juli 2012 - Au 3 K 10.1928 (https://dejure.org/2012,20004)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,20004) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Wasserverband; laufende Beiträge; allgemeine Leistungsklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 15.03.1989 - 7 C 42.87

    Kostenübernahme - Bundesbahn - Schülerbeförderung

    Auszug aus VG Augsburg, 09.07.2012 - Au 3 K 10.1928
    Bei öffentlich-rechtlichen Zahlungsansprüchen kommt eine Verzinsung nach Verzugsgrundsätzen (§ 286 BGB) nur dann in Betracht, wenn dies gesetzlich angeordnet ist oder Ansprüche aus einem öffentlich-rechtlichen Vertrag, die in einem gegenseitigen Austauschverhältnis stehen, im Raum stehen (vgl. z. B. BVerwGE 81, 312), oder wenn sich der Anspruch auf die Geldleistung aus einem gesetzlichen Schuldverhältnis herleitet, auf das die Vorschriften über gegenseitige Verträge anwendbar sind (BVerwGE 98, 18).
  • BVerwG, 21.02.1995 - 1 C 11.93

    Personalausweis - Herstellung - Lieferung - Kostenerstattung - Vergütungsanspruch

    Auszug aus VG Augsburg, 09.07.2012 - Au 3 K 10.1928
    Bei öffentlich-rechtlichen Zahlungsansprüchen kommt eine Verzinsung nach Verzugsgrundsätzen (§ 286 BGB) nur dann in Betracht, wenn dies gesetzlich angeordnet ist oder Ansprüche aus einem öffentlich-rechtlichen Vertrag, die in einem gegenseitigen Austauschverhältnis stehen, im Raum stehen (vgl. z. B. BVerwGE 81, 312), oder wenn sich der Anspruch auf die Geldleistung aus einem gesetzlichen Schuldverhältnis herleitet, auf das die Vorschriften über gegenseitige Verträge anwendbar sind (BVerwGE 98, 18).
  • VGH Bayern, 24.09.1999 - 21 ZB 98.2936
    Auszug aus VG Augsburg, 09.07.2012 - Au 3 K 10.1928
    Bei Prozesszinsen handelt es sich nicht um einen Unterfall von Verzugszinsen, sondern im Verhältnis dazu um ein aliud (vgl. BayVGH vom 21.2.2007 3 B 03.192, und vom 24.9.1999 21 ZB 98.2936, beide ).
  • VGH Bayern, 21.02.2007 - 3 B 03.192
    Auszug aus VG Augsburg, 09.07.2012 - Au 3 K 10.1928
    Bei Prozesszinsen handelt es sich nicht um einen Unterfall von Verzugszinsen, sondern im Verhältnis dazu um ein aliud (vgl. BayVGH vom 21.2.2007 3 B 03.192, und vom 24.9.1999 21 ZB 98.2936, beide ).
  • VG Hamburg, 04.05.2020 - 3 K 1496/18

    Zur Rundfunkbeitragspflicht für eine vermietete Ferienwohnung und zur Verjährung

    Für die Nichterfüllung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen können Verzugszinsen nur aufgrund ausdrücklicher gesetzlicher Grundlage verlangt werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.9.2001, 5 C 5/00, juris Rn. 9 m.w.N.; VG Augsburg, Urt. v. 9.7.2012,Au 3 K 10.1928, juris Rn. 37 ff.; vgl. ferner zum früheren Rundfunkgebührenrecht: VG Ansbach, Urt. v. 30.6.2011, AN 14 K 10.02649, juris Rn. 80).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht